myContest

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

Diese Seite ersetzt die Vereinbarung nicht. Eine Vereinbarung nach Artikel 28 DSGVO wird je Veranstalter geschlossen und unterschrieben. Was hier steht, ist ihr Inhalt, soweit er aus dem Betrieb der Anwendung feststeht — die Datenschutzerklärung von FightReg ist die Quelle. Was offen ist, steht kursiv.

1. Wer ist wer

Verantwortlicher ist der Veranstalter beziehungsweise der Verband, der die Veranstaltung ausrichtet. Er entscheidet, welche Daten erhoben werden.

Auftragsverarbeiter ist Lehnert-Advisory, Volker Lehnert, Flurweg 7, 89250 Senden, als Betreiberin der Plattform.

Trainer und Vereine, die Teilnehmer melden, handeln für ihre eigenen Mitgliederdaten eigenverantwortlich; sie sind nicht Auftragsverarbeiter des Veranstalters.

2. Gegenstand und Dauer

Betrieb der Plattform für die Veranstaltung, ihre Vorbereitung und die anschließende Auswertung. Die Vereinbarung läuft, solange der Veranstalter die Plattform nutzt.

3. Art der Verarbeitung und Zweck

Anmeldung und Kategorien, Auslosung, Check-in, Wertung, Ergebnisse, Urkunden, Ranglisten, Rechnungen und Belege, Benachrichtigungen an Teilnehmer und Trainer.

4. Kategorien betroffener Personen

Teilnehmer, Trainer, Betreuer, Kampfrichter sowie die Mitarbeiter des Veranstalters mit einem Zugang.

5. Kategorien personenbezogener Daten

6. Weisungsrecht

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Zu regeln: Form der Weisung und wer sie erteilen darf.

7. Technische und organisatorische Maßnahmen

Als Anlage zur Vereinbarung. Aus dem Betrieb steht fest:

8. Unterauftragsverarbeiter

Zu regeln: wie über den Wechsel eines Unterauftragsverarbeiters unterrichtet wird und in welcher Frist widersprochen werden kann.

9. Unterstützung des Verantwortlichen

Bei Auskunft, Berichtigung und Löschung gegenüber Betroffenen, bei Meldungen nach Artikel 33 und 34 DSGVO und bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung. Reaktionszeiten offen — sie hängen an derselben Frage wie die zugesagte Verfügbarkeit in den AGB.

10. Löschung und Rückgabe

Aus dem Betrieb der Anwendung gelten:

Zu regeln: Frist und Format der Rückgabe bei Vertragsende und der Nachweis der Löschung.

11. Nachweise und Kontrollen

Offen: welche Nachweise der Verantwortliche verlangen kann und in welchem Rahmen er prüfen darf.